2011-08-19: (Handel mit Verpackungsmaterial, Kommissionierung, Logistik und Kleintransporte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Pfingstweidstraße 16, 68199 Mannheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: ALPACK Verwaltungs GmbH, Mannheim (Mannheim HRB 712434).
2011-10-28: Firma geändert; nun: ALPACK GmbH & Co. KG. Neue Geschäftsanschrift: August-Borsig-Straße 11, 68199 Mannheim.
2013-03-08: Änderung der Geschäftsanschrift: Pfingstweidstraße 16, 68199 Mannheim.
2017-07-18: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: ALPACK Verwaltungs GmbH, Mannheim . Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Sternpack Verwaltungs GmbH, Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 701719). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.03.2017 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sternpack GmbH & Co. KG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 700791) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.