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ALUCA GmbH

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Adresse / Anfahrt
Westring 1
74538 Rosengarten
4x Adresse:

Raiffeisenstraße 14
57462 Olpe


In den Lohbalken 9
38165 Lehre


Lilienthalstraße 3
85748 Garching b. München


Zur Heide 9
15712 Königs Wusterhausen


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42 Ansprechpartner/Personen
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mind. 42 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-11-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2021. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Sitz ist von Bonn nach Rosengarten verlegt. Bisher: "Johanna 340 Vermögensverwaltungs GmbH"; nun: Geschäftsanschrift: Westring 1, 74538 Rosengarten. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Metallprodukten, insbesondere von Fahrzeugeinrichtungen aus Aluminium, ferner die Metallverarbeitung und Lohnveredelung sowie die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen und Dritte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Breuer, Christian, Bergisch Gladbach, *10.09.1976; Straß, Frederic, Neu-Ulm, *13.05.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gondorf, Silvia, Alfter, *26.03.1965.

2022-01-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: ALUCA GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ALUCA GmbH", Rosengarten (Amtsgericht Stuttgart HRB 571025) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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