2006-10-13: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 hat beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Sprockhövel nach Hattingen zu verlegen und den Gesellschaftsvertrag in § 1Abs. 2 (Sitz) zu ändern.
2011-09-16: Die Gesellschafterversammlung hat am 16.08.2011 beschlossen, den Unternehmensgegenstand sowie den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Bearbeitung von Blech-, Aluminium- und Edelstahlerzeugnissen. Die Blech- und Stahlbau Tüselmann GmbH, Hattingen (Amtsgericht Essen, HRB 15486) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.