2021-12-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2021. Geschäftsanschrift: Querstraße 18, 04103 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von Informationstechnologie-Produkten, die Beratung und Schulung für EDV- Systeme, sowie die Herstellung und der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen für Geldbearbeitung und Geldtransport. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwarznau, Steven, Leipzig, *30.06.1983; Vietze, Thomas, Hamburg, *24.12.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schick, Matthias, Tangestedt, *09.01.1964; Wolf, Robert, Leipzig, *09.09.1984. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ALVARA Cash Management Group Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 23479). Zwischen der Gesellschaft und der ALVARA Holding GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 35506) als herrschendem Unternehmen besteht ein am 12.10.2018 geschlossener Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, dem die Hauptversammlung mit Beschluss vom 28.09.2018 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.