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ALW Shopkonzept & Projektmanagement GmbH

Architekturgestalter, Lippenbekenntnis, Unternehmensziel..., EcoVadis, PLA, Retaildesign, Zeverijnstraat, Kiehls, Bijenkorf The Hague, Charlotte Tilbury
Adresse / Anfahrt
Winkelsweg 123-125
40764 Langenfeld (Rheinland)
1x Adresse:

Hauptstraße 1e
77736 Zell am Harmersbach


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2010. Geschäftsanschrift: Winkelsweg 123-125, 40764 Langenfeld. Gegenstand: Die Realisierung individueller Einrichtungslösungen für nationale und internationale Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen, Projektkoordination, Vertrieb von Ladeneinrichtungen, Objektgestaltung, Einrichtungskonzepten, Visualisierungen sowie die technische Umsetzung von Gestaltungsideen inklusive baulicher Betreuung vor Ort und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Leßmann, Stefan, Solingen, *28.03.1966; Leßmann, Andrea Marianne, Solingen, *12.03.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-09-07:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht unter Firma ALW Shopkonzept & Projektmanagement Limited mit Sitz in Folkstone, Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5140091) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma ALW Shopkonzept & Projektmanagement GmbH mit Sitz in Langenfeld (AG Düsseldorf HRB 63896) eingereicht worden. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der ALW Shopkonzept & Projektmanagement Limited auf die ALW Shopkonzept & Projektmanagement GmbH die folgenden Rechte zu ( 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (ALW Shopkonzept & Projektmanagement GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der ALW Shopkonzept & Projektmanagement GmbH unter deren Geschäftsanschrift 40764 Langenfeld, Winkelsweg 123-125, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen späteren gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubiger, die im Falle der Insolvenz eine Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung ist das Handelsregister der aufnehmenden ALW Shopkonzept & Projektmanagement GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (ALW Shopkonzept & Projektmanagement Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei bei der ALW Shopkonzept & Projektmanagement GmbH, Herrn Stefan Leßmann und Frau Andrea Leßmann, 40764 Langenfeld, Winkelsweg 123-125.

2011-04-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2010 mit der ALW Shopkonzept & Projektmanagement Limited mit Sitz in Folkstone/Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Nr. 5140091) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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