2010-09-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010. Geschäftsanschrift: Luddenfehn 9, 49779 Niederlangen. Gegenstand: der Handel mit Fahrzeugen aller Art, die Vermietung und Aufbereitung von Fahrzeugen sowie der Betrieb einer Kfz-Werkstatt mit angeschlossener Waschanlage und Gastankstelle. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beier, Wjatscheslaw, Lathen, *21.05.1970.
2015-02-10: Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Car Wash Point GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Beier, Wjatscheslaw, Lathen, *21.05.1970. Bestellt als Geschäftsführer: Bleicker, Marcel, Walchum, *09.06.1990, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-06-26: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.05.2019 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Alfred Malzahn, geb. am 19.05.1945, Lathen übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.