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AM Gebhart GmbH

Fertigungsverfahren, CAD-CAM, Formenbau..., Metallbearbeitung, Ihrer Einarbeitungszeit, Feinwerkmechaniker/in, Postwege, CNC Zerspanung, Massenproduktion, GMD
Adresse / Anfahrt
Benzstraße 15
76316 Malsch
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2012-04-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2012 mit Nachtrag vom 12.04.2012. Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 10, 76316 Malsch. Gegenstand: Metallbearbeitung, CNC Fräsen und Drehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Derzapf, Andreas, Karlsruhe, *07.10.1982; Gebhart, Johannes, Stutensee, *01.10.1977, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-03-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Derzapf, Andreas, Karlsruhe, *07.10.1982.

2013-03-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Gebhart Metallbearbeitung GmbH.

2018-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: AM Gebhart GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Benzstraße 15a, 76316 Malsch.

2019-08-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Anton Müller Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Malsch (Amtsgericht Mannheim HRB 360631) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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