2007-05-24: Vertretungsbefugnis geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Richter, Hans-Joachim, Borna OT Neukirchen, *22.05.1939, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Jahn, Steffen, Neukieritzsch, *27.05.1973, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Jahn, Steffen, Neukieritzsch, *27.05.1973. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Mäde, Frank, Borna, *29.03.1943; Nutz, Paul, Kitzscher, *23.10.1943; Richter, Jürgen, Borna, *13.08.1941. Prokura geändert: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Hähnel, Peter, Borna, *23.09.1945.
2008-05-29: Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2008 hat die Änderung der §§ 4 (Geschäftsjahr, Dauer), 13 (Ausscheiden eines Gesellschafters, Fortführung der Gesellschaft), 14 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 15 (Entgelt für den Geschäftsanteil) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2010-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2009 hat die Änderung des § 15 (Entgelt für den Geschäftsanteil) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Geschwister-Scholl-Straße 12-14, 04552 Borna.
2011-12-15: Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2011 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Prokura erloschen: Nutz, Paul, Kitzscher, *23.10.1943.
2013-03-07: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Doege, Andreas, Taucha, *06.01.1961; Koitzsch, Steffen, Borna, *22.02.1971; Ladisch, Thomas, Borna OT Wyhra, *03.01.1961.
2017-07-06: Die AMB Automobile Böhlen GmbH mit dem Sitz in Böhlen (Amtsgericht Leipzig, HRB 7498) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2017 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 04.07.2017 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2017 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-07-10: Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2017 hat die Änderung des § 9 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.