2008-04-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.02.2008. Gegenstand: Die Herstellung, der Vertrieb sowie der Handel mit Textilien aller Art insbesondere von Bändern und Litzen oder ähnlichen Erzeugnissen. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mohr, Christoph, Wuppertal, *07.07.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schmidt, Joachim, Wuppertal, *15.06.1944. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der August Mohr GmbH & Co., Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 10501), nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.02.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-06-26: Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Mohr Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Wuppertal, HRB 3680) beschlossen. Grundkapital nunmehr: 530.000,00 EUR.
2008-06-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.05.2008 mit der Mohr, Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 3680) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.