2006-09-14: Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Schalksmühle beschlossen.
2006-09-14: Die Gesellschafterversammlung hat am 17.08.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 65.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 33.233,97 um EUR 66,03 auf EUR 33.300,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Gesellschafterversammlung/Beschlüsse) beschlossen.
2006-12-07: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 45.700,00 EUR beschlossen. Stammkapital nunmehr: 79.000,00 EUR.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Für den gesamten Erhöhungsbetragwurden Sacheinlagen geleistet. Wegen der Einzelheiten wird auf die beim Gerichteingereichten Unterlagen bezug genommen.
2007-01-19: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Alu-Müller Betriebs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Schalksmühle, (Amtsgericht Iserlohn HRB 3809) beschlossen. 104.000,00 EUR.
2007-02-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2006 mit der Alu-Müller Betriebs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Schalksmühle (Amtsgericht Iserlohn HRB 3809) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.