2009-12-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.09.2009 mit der Grundstücksgesellschaft Steinpleis Friedrich Bremke GmbH & Co. KG mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRA 2532) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-12-07: Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Friedrich Bremke GmbH, Arnsberg . Persönlich haftender Gesellschafter: ANH Hausbesitz Verwaltungs GmbH, Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 1052), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-06-28: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.06.2021 Teile des Vermögens der Friedrich Bremke GmbH & Co. KG mit Sitz in Arnsberg , den Teilbetrieb Andreas Bremke GmbH mit Sitz in Arnsberg (HRB 5361), als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-06-20: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Voßkamp, Julian, Berlin, *31.05.1971.