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ANITA Kerner Intensivpflege GmbH & Co. KG

Pflegedienst, Platzhalterinhalt, Pflegeanfrage..., Beatmungspflege, Erforderlichen, BoniKlub
Adresse / Anfahrt
Heidestraße 13
32051 Herford
1x Adresse:

Hewenstraße 19
78234 Engen


Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-10-24:
(Betreiben eines Pflegedienstes für Intensivpflege basierend auf der Grundlage der mit den Verbänden der Allgemeinen Ortskrankenkassen, der Ersatzkassen und privaten Krankenkassen abgeschlossenen Verträge oder der mit den Kunden ausgehandelten Vereinbarungen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bonitas Pflegedienste Verwaltungs GmbH, Herford (Bad Oeynhausen HRB 5568), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-02-05:
Geschäftsanschrift: Vlothoer Straße 115, 32049 Herford.

2011-03-15:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Heidestraße 13, 32051 Herford.

2015-11-26:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.09.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.09.2015 und der Gesellschafterversammlung der Anita Kerner Franken Intensivpflege GmbH & Co. KG mit Sitz in Herford vom 10.09.2015 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf diese als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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