2010-05-19: Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 51.129,00 EUR auf 76.129,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital), § 10 (Gesellschafterversammlung) und § 14 (Veröffentlichung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 76.129,00 EUR.
2010-05-26: Die ANKOSOFT Hard- und Software-Vertriebs-GmbH mit dem Sitz in Suhl (Amtsgericht Jena HRB 302508) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-07-10: Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 51.871,00 EUR auf 128.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der ANKOSOFT Hard- und Software Vertriebs-GmbH Bad Salzungen mit Sitz in Bad Salzungen (Amtsgericht Jena HRB 303422) und der ANKOSOFT Hard- und Software Vertriebs-GmbH Hildburghausen mit Sitz in Hildburghausen (Amtsgericht Jena HRB 303022 sowie die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 128.000,00 EUR. Die ANKOSOFT Hard- und Software Vertriebs-GmbH Bad Salzungen mit dem Sitz in Bad Salzungen (Amtsgericht Jena HRB 303422) und die ANKOSOFT Hard- und Software Vertiebs-GmbH Hildburghausen mit dem Sitz in Hildburghausen (Amtsgericht Jena HRB 303022) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.