2010-12-27: (Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Wohnräumen, deren Entwicklung, Verwaltung sowie Vermietung und Verpachtung und alle damit verbundenen Geschäfte sowie Beteiligung an Unternehmen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wöhlerstraße 5, 60323 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: ANTAN Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 86103).
2011-09-26: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Eisenrigler, Ralf, Bautzen, *13.11.1970.
2012-11-19: Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: ANTAN Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 86103). Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: ANTAN International Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 50328). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ANTAN International Gmbh & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 29890) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.