2010-11-11: Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2010 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Die gewerbsmäßige Vermittlung oder der gewerbsmäßige Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss folgender Verträge: a) Verträge über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, b) Verträge über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, zu a) bis b) im Sinne des § 34 c GewO, c) die Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen. Die Beratung zur betrieblichen Altersversorgung, die Vermittlung von touristischen Dienstleistungen via Internet, Dienstleistungen im Zusammenhang und für elektronische Kommunikationsplattformen im Internet sowie elektronische, digitale und identifizierte Post und dazugehörige Beratung. Geburtsdatum von Amts wegen (§ 43 HRV) ergänzt: Geschäftsführer: Hübner, Thomas, Grimma, *20.01.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-02-17: Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2016 hat die Änderung der §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: ANTARIS Wirtschaftsdienst GmbH. Neuer Gegenstand: Die gewerbsmäßige Vermittlung oder der gewerbsmäßige Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss folgender Verträge: 1. Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen, 2. Vermittlung von offenen Investmentvermögen im Umfang der Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes, 3. Beratung zu Versicherungsverträgen und offenen Investmentvermögen, 4. Dienstleistungen in Ergänzung des Abschlusses von Versicherungsverträgen und von offenen Investmentvermögen bzw. der Beratung dazu, 5. Vermittlung des Abschlusses von Bausparverträgen, 6. Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, 7. Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu vermitteln und Beratung zu solchen Verträgen, 8. Vermittlung des Abschlusses von (sonstigen) Darlehensverträgen oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, 9. Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Reisedienstleistungen oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, 10. Hinweisgebung auf das Erfordernis der Einholung juristischer und notarieller Dienstleistungen ohne Durchführung von Rechtsberatung und ohne Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge.