2018-02-15: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 01.03.2017 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.12.2016 mit dem Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung- Landesverband Hamburg / Schleswig-Holstein e.V. mit Sitz in Amtsgericht Kiel (VR 3693 KI) verschmolzen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-03-08: Namen des übertragenden Vereins berichtigt nun: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 01.03.2017 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.12.2016 mit dem Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung Landesarbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. mit Sitz in Amtsgericht Kiel (VR 3693 KI) verschmolzen worden.