2013-03-21: Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 (Firma, Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: APA Promotion GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb von Werbemitteln und Werbeträgern sowie ergänzende Dienstleistungen. Personenbezogene Daten ergänzt bei Geschäftsführer: Adelfang, Peter jun., Neuwied, *12.01.1963; Parbel, Christoph Andreas, Bendorf, *30.04.1962, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-16: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 , § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf nunmehr 80.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der APA Gesellschaft für moderne Werbemittel Adelfang & Parbel GmbH & Co. KG in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, HRA 11661) sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nun: Die Herstellung und der Vertrieb von Werbemitteln und Werbeträgern für die Sport- und Außenwerbung sowie ergänzende Dienstleistungen. Neues Stammkapital: 80.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2019 mit der APA Gesellschaft für moderne Werbemittel Adelfang & Parbel GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, HRA 11661) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.