2005-02-16: Prokura erloschen: Bock, Wolfgang, Erlangen, *25.04.1952. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Foccaert, Yves Chrétien, Duisburg-Tervuren/Belgien, *18.10.1958.
2008-11-19: Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: APEM GmbH. Geschäftsanschrift: Paulsdorfferstr. 34, 81549 München.
2012-12-19: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ringue, Pierre, St. Didier au Mont d'or, *04.12.1958. Bestellt: Geschäftsführer: Plantié, Eric, Corbarieu, *05.03.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schulze, Michael, Lorsch, *26.02.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-06-07: Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 311.133,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der IDEC Elektrotechnik GmbH mit dem Sitz in Hamburg und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Vertretungsregelung, Stammkapital. Neues Stammkapital: 711.133,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Cooper, James, Hampshire PO8 9NP, UK / Vereinigtes Königreich, *21.01.1975; Schulze, Michael, Lorsch, *26.02.1965.
2018-07-04: Die IDEC Elektrotechnik GmbH mit dem Sitz in Hamburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.