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Blumenstraße 7
75382 Althengstett
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7x HR-Bekanntmachungen:

2017-03-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2017. Geschäftsanschrift: Blumenstraße 7, 75382 Althengstett. Gegenstand: Die Programmierung und Entwicklung von Applikationen, Native Apps, Websites, Softwareentwicklung, Hardwareentwicklung, Design und Marketing. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gerber, Johannes, Stuttgart, *25.01.1989; Pfeil, Daniel, Althengstett, *01.05.1996, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-04-06:
Nicht mehr Geschäftsführer: Gerber, Johannes, Stuttgart, *25.01.1989.

2018-12-18:
Bestellt als Geschäftsführer: Hermann, Benedikt, Ostelsheim, *09.06.1996, einzelvertretungsberechtigt.

2020-05-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Hermann, Benedikt, Ostelsheim, *09.06.1996.

2021-01-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Haag, Tim, Trunkelsberg, *12.05.1997, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Pfeil, Daniel, Althengstett, *01.05.1996.

2021-07-21:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2021,der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.07.2021 und des Nachtrags vom 19.07.2021 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Think Internet GmbH", Trunkelsberg (Amtsgericht Memmingen HRB 18050) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-07-28:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 26.07.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.