2020-10-13: d. Donau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2020. Geschäftsanschrift: Gewerbepark A 13, 93086 Wörth a.d. Donau. Gegenstand des Unternehmens: Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verbreitung und Einführung von Informationstechnologien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dietz, Julia Anna, Wiesent, *11.07.1984; Rosenbeck, Peter, Wörth a.d. Donau, *02.08.1954, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-11-14: d. Donau. Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Betriebsteils Entwicklung und Dienstleistung aus der APIS Informationstechnologien GmbH mit dem Sitz in Wörth an der Donau (Amtsgericht Regensburg HRB 6684) und die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: APIS Informationstechnologien GmbH. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Eilers, Jürgen, Braunschweig, *17.07.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 06.11.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.11.2020 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 06.11.2020 Teile des Vermögens (Betriebsteil Entwicklung und Dienstleistung) von der APIS Informationstechnologien GmbH mit dem Sitz in Wörth an der Donau (Amtsgericht Regensburg HRB 6684) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.