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APTIS GmbH

Beratungsagentur, Epic Sum, Atlassian..., Jira, Tracker, Confluence, Flagschiff
Adresse / Anfahrt
Mollenackerstraße 24
47589 Uedem
2x Adresse:

Industriepark 4
47546 Kalkar


Klever Straße 77
47574 Goch


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9 Ansprechpartner/Personen
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mind. 9 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2015-09-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Mollenackerstraße 24, 47589 Uedem. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich EDV-Software, insbesondere die Projektentwicklung,- beratung und- realisierung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Haaken, Andreas, Uedem, *18.07.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens des APTIS e.K. mit Sitz in Uedem nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.08.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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