2006-10-26: Aktiengesellschaft. Satzung vom 04.07.2006 mit Änderung vom 20.07.2006. Gegenstand: die Erforschung, die Entwicklung, die Herstellung, der Einkauf, der Verkauf und der Handel von natürlichen und chemischen Erzeugnissen und Grundsubstanzen aller Art; zu den Erzeugnissen gehören insbesondere Solubilisate (flüssige Lösungen und/oder Formulierungen) sowie sonstige Stoffe oder Stoffgemische auch in fester Form als Zwischen- oder Endprodukte sowie die damit zusammenhängenden Produktions-, Service- und Beratungsdienstleistungen. Hierzu gehören auch die Patentierung und die Vergabe von Patent-, Lizenz und Markenrechten. Grundkapital: 3.261.650,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dipl.-Ing. Behnam, Dariush, Roßdorf, *21.03.1943. Einzelprokura: Behnam, Frank, Darmstadt, *11.10.1969. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aquanova German Solubilisate Technologies (AGT) GmbH mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 8302). Der Vorstand ist durch Satzung vom 20.07.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.06.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.630.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital ). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Das Grundkapital ist eingeteilt in 3.261.650 Stückaktien, die alle auf den Inhaber lauten. Sie werden zum Nennwert ausgegeben. Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind:Behnam, Dariush, Roßdorf, *21.03.1943;Behnam, Frank, Darmstadt, *11.10.1969;Partinvest Zürich AG, Zürich/Schweiz;.Den ersten Aufsichtsrat bilden: Dr. Moog, Rüdiger, Rechtsanwalt, Darmstadt; Fuhrmann, Dietrich, Kaufmann, St. Sulpice/Schweiz; Dr. Wiedemann, Andreas, Rechtsanwalt, Stuttgart;.
2007-04-26: Mit der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HRB 4409) als herrschendem Unternehmen ist am 02.02.2007 ein Teilgewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 26.02.2007 zugestimmt.
2009-03-17: Wegen Änderungen in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2015-02-09: Die Hauptversammlung vom 27.03.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 362.000,00 EUR sowie die Änderung des § 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 3.623.650,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
2015-03-18: Von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Behnam, Frank, Darmstadt, *11.10.1969, einzelvertretungsberechtigt.
2018-05-23: Nicht mehr Vorstand: Dipl.-Ing. Behnam, Dariush, Roßdorf, *21.03.1943. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Wegen Änderungen in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2018-08-13: Der mit der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HRB 4409) am 02.02.2007 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf zum 30.09.2008 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.