2019-08-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Münster (bisher Amtsgericht Münster HRB 17930) nach Werne beschlossen. Ferner wurde die Änderung des Gesellschaftvertrages in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 200,00 EUR auf nunmehr 25.200,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Fürstenhof 68, 59368 Werne. Gegenstand: der weltweite Online- und Großhandel insbesondere mit Haushalts-, Elektro-, Küchenartikeln sowie Spielzeug. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Awad, Amir, Münster, *31.03.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-11-07: Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Global Trade GmbH.
2020-02-25: Nicht mehr Geschäftsführer: Awad, Amir, Münster, *31.03.1984. Bestellt als Geschäftsführer: Al-Masri, Issam, Werne, *20.10.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-05-18: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Nunmehr: Liquidator: Al-Masri, Issam, Werne, *20.10.1960. Die Gesellschaft ist aufgelöst.Von Amts wegen eingetragen
2022-06-10: Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf zwei Monate festgesetzt.