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ARC architekturconzept GmbH

BDA, AK LSA, Traumjobs..., Richtfest, Spatenstich, Bauvorlageberechtigt, Bürostandort, Ernennung Assoziierter, Jurytätigkeit, Lindenhofterrassen
Adresse / Anfahrt
Zum Domfelsen 1
39104 Magdeburg
1x Adresse:

Spiegelstraße 56
38820 Halberstadt


Kontakt
33 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 33 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-02-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2011. Geschäftsanschrift: Zum Domfelsen 1, 39104 Magdeburg. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Planungs-, Bauüberwachungs-, Projektmanagement- und Beratungsleistungen im Bereich des Bauwesens, der Architektur, des Städtebaus und der allgemeinen Ingenieurdienstleistungen sowie die Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Lauterbach, Steffen, Halberstadt, *19.11.1970; Oheim, Sandra, Magdeburg, *12.02.1974; Schaper, Frank, Nordharz OT Langeln, *19.06.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-07-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 8.7.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 3.000,00 EUR auf 33.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der ARC archtekturconzept, Lauterbach-Oheim-Schaper Partnerschaftsgesellschaft mit dem Sitz in Magdeburg und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 33.000,00 EUR. Die ARC architekturconzept, Lauterbach-Oheim-Schaper Partnerschaftsgesellschaft mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal PR 52) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 8.7.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.