2005-10-14: Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2005 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 1 Nr. 1 (Firma) und § 4 (Geschäftsführung). Neue Firma: ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH.
2007-11-09: Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2007 hat die Änderung der §§ 6 (Gesellschafterversamlung) und 7 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.
2013-02-01: Bestellt: Geschäftsführer: Fottner, Jürgen, Nürnberg, *19.07.1969, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Prokura erloschen: Fottner, Jürgen, Nürnberg, *19.07.1969.
2013-03-08: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schnabel, Rudolf, Fürth, *17.06.1948. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Götz, Peter, Berching, *21.06.1967.
2014-01-31: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schnabel, Rudolf, Fürth, *17.06.1948. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bögl, Michael, Sengenthal, *15.02.1980.
2015-06-04: Die ARENA Service Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Nürnberg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-10-19: Die Gesellschaft hat am 25.07.2016 mit der Max Bögl Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Sengenthal als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 02.08.2016 zugestimmt.