2012-07-13: (Die Beschaffung von Informationen jeglicher Art, Recherchen, Privat- und Wirtschaftsauskünfte, Beweissicherung durch Observationen und Ermittlungen auch bei Versicherungsbetrug, in Zivil-, Straf-, Wettbewerbs-, Wirtschaftsstraf-, Arbeits-, Patent-, Marken-, Erb-, Ehe-, Sorge- und Unterhaltsrecht, Fahndung nach Personen und Sachgütern, Sicherstellung und Rückführung von Wirtschaftsgütern aus notleidenden Leasingverträgen, Ermittlungen bei Anlage- und Kapitalanlagebetrug.). Einzelkaufmann. ARGUSCONTROL SAAR-PFALZ Helmut Schneider e.K. Saarbrücken. Geschäftsanschrift: Feldmannstraße 26, 66119 Saarbrücken. Inhaber: Schneider, Helmut, Mettlach, *17.08.1953. Der Inhaber hat das Vermögen der Arguscontrol Saar-Pfalz UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 18857) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.04.2012 als Ganzes übernommen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-08-06: Der Inhaber hat das Vermögen der Arguscontrol Südbaden UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 703404) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.04.2012 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.