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ARKOV GmbH

MMXXIV, Sect, Vodka..., Siemens, Design
Adresse / Anfahrt
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6i
10179 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-06-15:
Firma: ARKOV GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wilhelmine-Gemberg-Weg 6 i, 10179 Berlin; Gegenstand: Der Betrieb einer Designagentur mit der Erbringung von gestalterischen Service - und Beratungsdienstleistungen - insbesondere Websites, Apps und Druckerzeugnisse - sowie deren Planung, Gestaltung und Durchführung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Ittner, Christian, *19.11.1972, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.04.2021

2022-02-21:
Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Unternehmens Christian Ittner e.K. um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 . Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.12.2021 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage hat Christian Ittner als Inhaber das von ihm unter der Firma Christian Ittner e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 59157 B) betriebene Unternehmen auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.