2013-11-05: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Rechtsanwälte. Jeder Partner vertritt die Partnerschaft stets einzeln, solange ihr nicht mehr als vier Partner angehören. Gehören ihr fünf oder mehr Partner an, so wird die Partnerschaft durch zwei Partner gemeinschaftlich vertreten. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Partner: Dr. Arnold, Bernhard, Rechtsanwalt, Düsseldorf, *01.08.1977; Prof. Dr. Ruess, Peter, Rechtsanwalt, Ratingen, *11.07.1974.
2014-02-21: Eingetreten als Partner: Tellmann-Schumacher, Cordula, Rechtsanwältin, Düsseldorf, *23.02.1976.