2005-06-30: Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2005 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 94.435,40 auf EUR 120.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. 120.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschafterin SIT Transportes Internacionales S.A. hat ihre neue Stammeinlage in Höhe von EUR 92.549,70 und die Gesellschafterin Josefina Rivero Correa hat ihre neue Stammeinlage in Höhe von EUR 1.888,70 jeweils durch Einbringung eines entsprechenden Teils ihres fälligen, unstreitigen und vollwertigen Gesellschafterdarlehens in dieser Höhe erbracht.
2009-01-23: Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2008 hat beschlossen den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen.
2014-09-01: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 72.000,00 EUR beschlossen. 192.000,00 EUR.
2018-01-23: Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 493.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 685.000,00 EUR.
2020-02-26: Nicht mehr Geschäftsführer: Rosenbaum, Thomas, Mettmann, *06.12.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Busch, Jürgen, Köln, *11.09.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-03-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.02.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.02.2020 mit der Knab GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 42789) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.