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ART SURPRISE GmbH

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Winkelsweg 178-180
40764 Langenfeld (Rheinland)
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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
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3x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2000, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Meerbusch (bisher AG Neuss HRB 10756) nach Langenfeld beschlossen. Geschäftsanschrift: Winkelsweg 178-180, 40764 Langenfeld. Gegenstand: Die Verkaufsförderung und die Werbeproduktion und der Handel mit lebenden Pflanzen. Stammkapital: 25.050,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafter alleinige Vertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Ahrens, Peter-Johannes, Wuppertal, *09.08.1966; Ahrens, Thomas- Matthias, Köln, *13.03.1974; Hemke, Martin, Wuppertal, *06.08.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-02-09:
Nach Änderung des Wohnortes nunmehr Geschäftsführer: Ahrens, Peter-Johannes, Köln, *09.08.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Berichtigung des Wohnortes nunmehr Geschäftsführer: Ahrens, Thomas-Matthias, Wuppertal, *13.03.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen, nur redaktionell), in § 11 Abs. 1 (Gesellschafterversammlung) sowie in § 13 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) beschlossen.

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