2016-01-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2015. Geschäftsanschrift: Hermann-Reichelt-Str. 3, 01109 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: 1. Engineering-Dienstleistungen (Planung, Entwicklung, Konstruktion, Berechnung, Beratung, Programmierung etc.), Manufacturing-Dienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich des Qualitätsmanagements, der Abwicklung von Work Packages, der Arbeitsvorbereitung, dem Mechanical Engineering, der klassischen Konstruktion von Bauteilen sowie der technischen Dokumentation in allen technischen Fachbereichen und Branchen, insbesondere Flugzeugneubau, -umrüstung, -instandhaltung und Bodendienst, Maschinenbau, Elektrotechnik, Elektronik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Automotive, Anlagenbau, Luft- und Raumfahrt sowie Schiffbau. 2. Erwerb und Betrieb von Unternehmungen, die den Gegenstand zu (1) zu fördern geeignet sind, der Erwerb von Beteiligungen an solchen und auch die Errichtung von Niederlassungen und Vertretungen und Tochtergesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Unger, Gerald, Dresden, *27.03.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-11-25: Die Gesellschaft hat am 23.11.2016 mit der ARTS Holding SE mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 217668) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 23.11.2016 zugestimmt.
2022-01-04: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.11.2018 mit der ARTS Holding SE mit dem Sitz in München ist durch Kündigung zum 31.12.2021 beendet.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.