2010-01-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2009. Geschäftsanschrift: An der Autobahn, 33334 Gütersloh. Gegenstand: die Geschäftsführung und Vertretung ARVATO MARGENTO SOLUTIONS GmbH & Co.KG mit Sitz in Gütersloh, als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein, sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch je zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwegler, Mario, Gütersloh, *26.01.1974, einzelvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit es sich um Geschäfte mit oder für die ARVATO MARGENTO SOLUTIONS GmbH & Co.KG, Gütersloh, handelt.
2010-03-16: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bilsky, Boris, Schriesheim, *22.06.1980; Bäuml, Jens Matthias, München, *22.09.1971; Dr. Pauli, Markus, Verl, *22.05.1969.
2011-03-25: Bestellt als Geschäftsführer: Bäuml, Jens Matthias, München, *22.09.1971, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit es sich um Geschäfte mit oder für die ARVATO MARGENTO SOLUTIONS GmbH & Co.KG, München handelt. Nach Änderung der besonderen Vertretungsregelung Geschäftsführer: Schwegler, Mario, Gräfelfing, *26.01.1974, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit es sich um Geschäfte mit oder für die ARVATO MARGENTO SOLUTIONS GmbH & Co.KG, München handelt. Prokura erloschen: Bäuml, Jens Matthias, München, *22.09.1971.
2011-09-15: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2011 mit der Random House Audio GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 16080 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-27: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Random House Audio GmbH am 14.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.