2011-06-03: Das Registergericht beabsichtigt, die Firma im Handelsregister von Amts wegen nach § 393 FamFG, § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
2011-11-17: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.