2005-10-24: Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 1,8, 11 beschlossen.
2006-04-03: Die Gesellschafterversammlung vom 19.01./20.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1,3,13,16 und 17 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: ASB Betriebs gGmbH.
2006-08-14: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Reifschneider, Andreas, Herne, *25.02.1978.
2012-11-26: Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2012 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2019-02-07: Bestellt als Geschäftsführer: Reifschneider, Andreas, Herne, *25.02.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Reifschneider, Andreas, Herne, *25.02.1978. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Ahrens, Tobias, Herne, *27.05.1976.
2019-08-16: Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 13 Ziff. 1 , 14 (Gesellschafterversammlung) und 16 (Jahresabschluss, Verwendung des Ergebnisses, Gewinnverteilung) beschlossen.
2019-09-16: Nicht mehr Geschäftsführer: Okoniewski, Albert, Herne, *03.08.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Ahrens, Tobias, Herne, *27.05.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Ahrens, Tobias, Herne, *27.05.1976.
2022-03-10: Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft sind die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Eingliederungshilfe sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege als auch den Zivil- und Bevölkerungsschutz. (2) Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) den Betrieb von ambulante Diensten und teilstationären und stationären Einrichtungen zur Pflege, Betreuung und/oder Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, b) Dienstleistungen zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, c) den Betrieb von Gesundheitseinrichtungen (z. B. Test- und Impfzentren), d) das Erbringung von medizinischen Leistungen, ausgenommen ärztlicher Leistungen, e) die Erbringung von Hausnotrufdienstleistungen, f) oder die Erbringung von Dienstleistungen für solche mit den Ziffern a) bis e) vergleichbare Dienste und Einrichtungen.