Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

ASB Küstenkinder gGmbH

Catering, Arbeiter-Samariter-Bund, Hilfsorganisation..., Landkreisen, Unsere Hilfeleistungen, Tätigkeitsfeldern
Adresse / Anfahrt
Neue Dorfstraße 6
18196 Dummerstorf
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-05-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2021. Geschäftsanschrift: Neue Dorfstraße 6, 18196 Dummerstorf. Gegenstand: Zweck ist die Förderung der Bildung, der Erziehung, der Jugend- und Behindertenhilfe. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und Betreibung von Kinder- und Jugendeinrichtungen, insbesondere Kindertagesstätten sowie weiterer sozialer Einrichtungen mit teilweisen Integrativgruppen zur gemeinsamen Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern. Stammkapital: 350.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Wähner, Mathias, Greifswald, *15.09.1970.

2021-10-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. 400.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 09.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.06.2021 Teile des Vermögens (Geschäftsbereiche Kindertagesstätten und Küchen) des Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V. mit Sitz in Dummerstorf (Amtsgericht Rostock, VR 875) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.