2021-12-28: 10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 16.09.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.09.2021 mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Ortsverbände Hagenow/Ludwigslust e.V. mit Sitz in Schwerin (AG Schwerin VR 5367) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.