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ASCO Consult GmbH

Dienstleistung, Kreditanalyse, Bankgespräche..., Buchhaltungsbüro, Finanzplanung, Lohnabrechnung, Lohnsteueranmeldungen, Geschäftsvorfälle
Adresse / Anfahrt
Zum Irrgarten 3
28844 Weyhe
1x Adresse:

Rebhuhnweg 5
28816 Stuhr


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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2002 Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bremen (bisher Amtsgericht Bremen HRB 21261 HB) nach Stuhr beschlossen. Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen im Hinblick auf interne Unternehmensorganisationen/-struktur, Finanzierung, Personalplanung, Kostencontrolling und Liquiditätsplanung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Sobirey, Arndt, Stuhr, *31.12.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-12-07:
Geschäftsanschrift: Rebhuhnweg 5, 28816 Stuhr. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015 im Wege des Formwechsels in die ASCO Consult GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuhr umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 07.12.2015 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.