2010-07-27: Bestellt: Geschäftsführer: Schmidt-Curio, Matthias, Coburg, *29.06.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-02-25: Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2012 hat die Änderung des § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2013-04-29: Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: ASCO Schulen-Gruppe gemeinnützige GmbH.
2014-02-05: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2013 hat die Änderung des § 14 (Einziehung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2019-07-04: Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2019 hat die Änderung der §§ 1 , 2 (Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit), 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 9 (Jahresabschluss, Gewinn und Verlust), 12 (Verfügung über Geschäftsanteile) sowie 14 (Einziehung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: ASCO Gruppe gemeinnützige GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Der Betrieb einer privaten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe, - der Betrieb einer privaten Bildungseinrichtung, - die Durchführung sonstiger Sprachkurse im Rahmen von Fort- und Weiterbildung, sowie - der Betrieb privater Kindertageseinrichtungen mit sprachlichem Schwerpunkt sowie weiterer privater Einrichtungen zum Zweck der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere Betreuungsangebote für Schüler- und Studenten sowie sonstige privatschulische Angebote. (2) Die Tätigkeit der Gesellschaft ist in Durchführung der o.g. Einrichtungen ausgerichtet. Sie verfolgt deshalb ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch Förderung von Jugendhilfe, Bildung und Erziehung. (3) Die Tätigkeit der von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen ist in gemeinnütziger Weise auf die Vermittlung notwendiger Bildungs- und Erziehungsgrundlagen gerichtet. Die Einrichtungen stehen gemäß den gesetzlichen Grundlagen allen interessierten und geeigneten Personen offen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke Verwendung finden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile erhalten. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Honorierung bzw., Vergütung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungen an der von der Gesellschaft getragenen Schule oder Einrichtungen. Näheres ist durch Dienstverträge und Vereinbarungen zu regeln.
2020-07-21: Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2020 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit) und 16 (Auflösung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb einer privaten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe, der Betrieb einer privaten Bildungseinrichtung, die Durchführung sonstiger Sprachkurse im Rahmen von Fort- und Weiterbildung, sowie der Betrieb privater Kindertageseinrichtungen mit sprachlichem Schwerpunkt sowie weiterer privater Einrichtungen zum Zweck der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere Betreuungsangebote für Schüler- und Studenten sowie sonstige privatschulische Angebote. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist in Durchführung der o.g. Einrichtungen ausgerichtet. Sie verfolgt deshalb ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch Förderung von Jugendhilfe, Bildung und Erziehung. Die Tätigkeit der von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen ist in gemeinnütziger Weise auf die Vermittlung notwendiger Bildungs- und Erziehungsgrundlagen gerichtet. Die Einrichtungen stehen gemäß den gesetzlichen Grundlagen allen interessierten und geeigneten Personen offen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke Verwendung finden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Honorierung bzw., Vergütung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungen an der von der Gesellschaft getragenen Schule oder Einrichtungen. Näheres ist durch Dienstverträge und Vereinbarungen zu regeln.