2005-04-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Schickenberg, Alfred, Haan, *04.05.1949. Bestellt als Geschäftsführer: Wessiepe, Peter, Haan, *29.01.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Wendling, Guido, Haan, *28.04.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2005-04-28: Die Gesellschafterversammlung hat am 08.04.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00 ) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. 26.000,00 EUR.
2007-07-05: Mit der Wendling Elektronik GmbH mit Sitz in Haan (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12952) als herrschendem Unternehmen ist am 20.06.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen vom 20.06.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2014-12-09: Geschäftsanschrift: Kölner Str. 29, 42781 Haan. Der mit der Wendling Elektronik GmbH mit Sitz in Haan (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12952) am 20.06.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 01.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.
2022-05-18: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.04.2022 mit der Wendling Elektronik GmbH mit Sitz in Haan (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12952) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-06-03: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wendling Elektronik GmbH am 25.05.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.