2016-01-05: (Erstellung von Versicherungs- und Finanzanalysen, Beratung im Versicherungswesen, Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungsverträgen als Versicherungsvermittler, Verwaltung von Versicherungsverträgen sowie die Vermittlung von Darlehensverträgen und Finanzanlagen jeweils soweit dies gemäß § 34 f Abs. 1 S. 1, § 34 d und § 34 c der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig ist. Rechtsgeschäfte die im Übrigen der behördlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere gem. KWG, FinDAG und GewO (mit Ausnahme von § 34 f Abs. 1 S. 1, § 34 d und § 34 c GewO) sind nicht Gegenstand des Unternehmens.) Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ASS-TIPP Verwaltungs-GmbH, Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 30207), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-18: Das von dem Einzelkaufmann Jan Helmut Hönle, Augsburg, *17.12.1968, unter der Firma Jan Helmut Hönle e.K. in Augsburg betriebene Unternehmen ist aus dessen Vermögen gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 26.07.2016 und Zustimmungsbeschluss vom selben Tag durch Übertragung auf die Gesellschaft ausgegliedert. Das von der Einzelkauffrau Gabriele Maria Nachtwey, Augsburg, *17.07.1964, unter der Firma Gabriele Maria Nachtwey e.K. in Augsburg betriebene Unternehmen (Amtsgericht Augsburg HRA 18783) ist aus deren Vermögen gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 26.07.2016 und Zustimmungsbeschluss vom selben Tag durch Übertragung auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Ausgliederungen wurden jeweils am 17.08.2016 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 18781 und HRA 18783). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.