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ASTELCO Systems GmbH

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Machtlfinger Straße 21
81379 München
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4x HR-Bekanntmachungen:

2006-06-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2006 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Planegg, Landkreis München.

2020-02-05:
Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Aniol, Peter, München, *04.10.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-07-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2022 mit Nachtrag vom 28.06.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.500,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der tau-tec GmbH mit dem Sitz in Tübingen und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Vertrieb und Service von technischen Anlagen, optomechanischen Systemen und Software, vorrangig im Bereich Astronomie und ähnlichen Feldern, sowie Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich. Neues Stammkapital: 40.500,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Ruder, Hans Michael, Tübingen, *10.11.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Aniol, Peter, München, *04.10.1955.

2022-07-20:
Die tau-tec GmbH mit dem Sitz in Tübingen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2022 mit Nachtrag vom 28.06.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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