2012-06-04: Die Partnerschaft ist als übernehmender Rechtsträger (durch Aufnahme) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2012, sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ADVICE GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Freilassing (Amtsgericht Traunstein HRB 16801) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.