2008-07-21: Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital) und 10 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 700.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR beschlossen.
2009-08-10: Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital) und 7 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR auf nunmehr 2.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Geschäftsanschrift: Hermannstraße 46, 20095 Hamburg. 2.000.000,00 EUR.
2010-09-13: Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR auf nunmehr 3.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. 3.000.000,00 EUR.
2012-04-24: Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR auf 4.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.
2014-03-27: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Büttner, Mark, Hamburg, *14.03.1978.
2014-06-23: Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital) und 10 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR auf 5.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.
2016-01-20: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dammann, Ilka, Buchholz in der Nordheide, *22.09.1972; Rumble, Jeffrey, Hamburg, *26.05.1979.
2022-07-07: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 14.06.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.06.2022 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete ACT Real Estate GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 176132) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.