2015-02-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.1992, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2000 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) und 7 sowie die ersatzlose Streichung von § 13 und die Sitzverlegung von Berlin (bisher: Amtsgericht Charlottenburg HRB 46428 B, Firma bisher: ATM Ingenieurgesellschaft mbH) nach Hamburg beschlossen. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen hat sich entsprechend geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 130.000,00 EUR auf 260.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ATM Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Staisch & Lohde Kraftfahrzeugsachverständige Partnerschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, PR 41) beschlossen. Geschäftsanschrift: Wandalenweg 20, 20097 Hamburg . Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 19057 Schwerin, Geschäftsanschrift: Gadebuscher Str. 151, 19057 Schwerin; 18107 Rostock, Geschäftsanschrift: Trelleborger Str. 1, 18107 Rostock; 10963 Berlin, Geschäftsanschrift: Hallesches Ufer 28, 10963 Berlin. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist - die Überprüfung von Schadenskalkulationen für Dritte; - die Koordination von Schadenbesichtigungen und Schadenabwicklungen; - die technische Beratung von Werkstätten, Sachverständigen und anderen Unternehmen; - die Beratung für den EDV-Einsatz bei Schadenskalkulationen und Bewertung von beweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere Kraftfahrzeuge, deren Erstellung einschließlich des Vertriebs der dafür erforderlichen Arbeitsmittel, die Weiterbildung von Sachverständigen; - die Erstellung von Gutachten aller Art, insbesondere auf dem Gebiet des Kraftfahrzeugwesens; - die Sicherheitsüberprüfung von Kraftfahrzeugen, sofern die dazu erforderlichen gewerblichen Erlaubnisse vorliegen. Stammkapital: 260.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Staisch, Axel, Lübeck, *29.05.1952, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt Geschäftsführer: Staisch, Sebastian, Hamburg, *22.06.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Scheumann, Michael, Hamburg, *07.06.1958. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ATM Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Staisch & Lohde Kraftfahrzeugsachverständige Partnerschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, PR 41) verschmolzen.
2020-01-08: Änderung zur Geschäftsanschrift: Eiffestraße 78, 20537 Hamburg.
2021-11-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kfz-Ingenieurbüro SCHNORR & KOLLEGEN GmbH mit Sitz in Leipzig verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.