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AUC - Akademie der Unfallchirurgie GmbH

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(Eingang Bachstraße)
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
5x Adresse:

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Marchioninistraße 15
81377 München


Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2006-06-27:
Geschäftsführer:; Prof. Dr. Pohlemann, Tim, *28.04.1958, Homburg / Saar; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Prof.Dr. Ekkernkamp, Axel.

2008-07-11:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Prof.Dr. Lackner, Christian; Geschäftsführer:; 4. Prof. Dr. Sturm, Johannes, *18.04.1945, Detmold; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 3:; Die Vertretungsbefugnis ist geändert.; Geschäftsführer:; Prof. Dr. Pohlemann, Tim.

2009-08-24:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Prof. Dr. Pohlemann, Tim.

2015-04-07:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Straße des 17. Juni 106 - 108, 10623 Berlin; Änderung zu Nr. 4: hinsichtlich des Wohnortes; Geschäftsführer: Prof. Dr. Sturm, Johannes, *18.04.1945, Münster; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2018-02-26:
Geschäftsführer: 5. Blätzinger, Markus, *04.06.1980, Gilching; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

2018-09-19:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2018, 22.08.2018 und 05.09.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ihr Vermögen teilweise als Gesamtheit auf die bik.med-Bildungsinstitut für Kompetenz in der Medizin GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 175145 B) abgespalten. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2019-09-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Prof. Dr. Sturm, Johannes; Änderung zu Nr. 5: Geschäftsführer: Blätzinger, Markus; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2019-12-02:
Prokura: 1. Dr. Höfer, Christine, *12.06.1971, Eching; Einzelprokura

2021-10-11:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die bik.med - Bildungsinstitut für Kompetenz in der Medizin GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 175145 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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