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AURATIS GmbH

TRANSFORM, BERATUNGSMODELL, Ledavi Networks..., Markenführung
Adresse / Anfahrt
Auguststraße 68
10117 Berlin
1x Adresse:

Mittelweg 22
20148 Hamburg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-30:
Firma: AURATIS GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Torstraße 33-35, 10119 Berlin; Gegenstand: Die erlaubnisfreie Beratung und Unterstützung von Kunden im Bereich der Markenstrategie und Markenkommunikation und der Unternehmensführung sowie bei der Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Schmidt, Frank, *08.09.1958, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.08.2016

2017-04-13:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Auguststraße 68, 10117 Berlin

2020-12-02:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die colibrii GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 128354 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.