2010-02-10: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 16 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: AUREN Consulting GmbH.
2010-11-10: Die Gesellschaft hat am 26.10.2010 mit der AUREN Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 4231) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 27.10.2010 zugestimmt.
2011-12-07: Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Datenmanagement, Durchführung von Abrechnungs- und Zahlungsverkehr für Dritte, Erbringung von Dienstleistungen im Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsbereich, Personalberatung, Recruiting, Lohn- und Gehaltsabrechung für Dritte sowie externes Personalmanagement. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Picking, Volker, München, *23.09.1941. Bestellt: Geschäftsführer: Clever, Sabine, Neuried, *22.09.1965, einzelvertretungsberechtigt.
2019-01-08: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Clever, Sabine, Neuried, *22.09.1965. Bestellt: Geschäftsführer: Mohr, Günter, Seefeld, *14.07.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-08-29: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der AUREN Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in München verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-04: Die Verschmelzung wurde am 30.08.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .