2014-11-21: (Verkauf von Kraftstoffen aller Art, Kfz-Reparaturen aller Art, Betreiben einer Autowaschstraße sowie Handel mit Reifen und Zubehör.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: An der Fuhse 64, 31241 Ilsede . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Klimaschka Verwaltungs GmbH, Ilsede (Amtsgericht Hildesheim HRB 203992), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-02-09: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2014 mit der Reifendienst Ilsede GmbH mit Sitz in Ilsede (Amtsgericht Hildesheim, HRB 101008) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-02-09: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 14.08.2014 das von dem Einzelkaufmann Klimaschka, Günter, Ilsede, *02.04.1949 unter der Firma Autoport Günter Klimaschka e.K. in Ilsede (Amtsgericht Hildesheim, HRA 201352) betriebenen Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist heute mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.