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AUTOHAUS MEZGER GmbH

Automobilhändler, MaritzCX, Werberelevante..., Beurteilungen und Bewertungen, Erhöhter Preis
Adresse / Anfahrt
Hanauerstraße 2
77767 Appenweier
2x Adresse:

Hauptstraße 197
77767 Appenweier


Gewerbestraße 2
77704 Oberkirch


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41 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 41 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-10-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Vertrieb von Kraftfahrzeugen aller Art, sowohl fabrikneu wie gebraucht, einschließlich Zubehör; Wartung, Instandsetzung und Reparaturen von Kraftfahrzeugen aller Art; Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art; Vermittlung von Versicherungen.

2015-08-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Vertrieb von Kraftfahrzeugen aller Art, sowohl fabrikneu wie gebraucht, einschließlich Zubehör; Wartung, Instandsetzung und Reparaturen von Kraftfahrzeugen aller Art; Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art; Vermittlung von Versicherungen, Leasing- und Finanzierungsverträgen für Kraftfahrzeuge aller Art.

2016-08-12:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Autohaus Wörner GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490141) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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