2019-01-03: Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 24.07.2018. Gegenstand des Unternehmens: Bau und Betrieb von Abfallverwertungs- und -behandlungsanlagen für Siedlungsabfälle, die im Gebiet des AZV anfallen sowie Erfüllung weiterer satzungsgemäßer Aufgaben des AZV oder seiner Mitglieder. Hierzu gehören auch die Entsorgung der hierbei anfallenden Reststoffe sowie Vermarktung der gewonnenen Sekundärrohstoffe (z.B. Schrott) und der gewonnenen Energie. Das Kommunalunternehmen kann auch andere Entsorgungs- und Verwertungsleistungen erbringen, z.B. Annahme, Umschlag und Behandlung von Rest-, Bio-, Gewerbe- und krankenhausspezifischen Abfällen, Klärschlamm etc. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es das Kommunalunternehmen allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird das Kommunalunternehmen durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Matthies, Dirk, Bobingen, *22.10.1969. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 12817).
2019-03-02: Satzungsneufassung durch Beschluss der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg vom 15.05.2018 (mit Wirkung ab 02.01.2019). Firma geändert, nun: Neue Firma: AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen.
2022-03-11: Satzungsänderung durch Beschluss der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg vom 11.11.2021 (mit Wirkung vom 01.01.2022) in folgenden Punkten: einleitende gesetzliche Grundlage, Präambel, § 2 Gegenstand und Kompetenz des Kommunalunternehmens, § 3 Organe des Kommunalunternehmens, § 4 Verwaltungsrat, § 5 Aufgaben des Verwaltungsrates, § 6 Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates, § 7 Vorstand, § 9 Wirtsschaftsfühurung, Wirtschaftsplan, § 14 Inkrafttreten. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Kommunalunternehmens ist der Bau und Betrieb von Abfallverwertungs- und -behandlungsanlagen und die Erfüllung der Entsorgungspflicht bzw. die verantwortliche Organisation der Verwertung bzw. Behandlung für die in Abs. 2 aufgeführten Abfallarten. Hierzu gehören auch die Entsorgung der hierbei anfallenden Reststoffe sowie Vermarktung der gewonnenen Sekundärrohstoffe (z.B. Schrott) und der gewonnenen Energie. Das Kommunalunternehmen kann auch andere Entsorgungs- und Verwertungsleistungen erbringen, z.B. Annahme, Umschlag und Behandlung von Rest-, Bio-, Gewerbe- und krankenhausspezifischen Abfällen, Klärschlamm etc. für andere Kommunale, gewerbliche oder private Kunden.
2022-03-22: Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Gegenstand des Kommunalunternehmens ist der Bau und Betrieb von Abfallverwertungs- und -behandlungsanlagen und die Erfüllung der Entsorgungspflicht bzw. die verantwortliche Organisation der Verwertung bzw. Behandlung für die in Abs. 2 aufgeführten Abfallarten. Hierzu gehören auch die Entsorgung der hierbei anfallenden Reststoffe sowie Vermarktung der gewonnenen Sekundärrohstoffe (z.B. Schrott) und der gewonnenen Energie. Das Kommunalunternehmen kann auch andere Entsorgungs- und Verwertungsleistungen erbringen, z.B. Annahme, Umschlag und Behandlung von Rest-, Bio-, Gewerbe- und krankenhausspezifischen Abfällen, Klärschlamm etc. für andere kommunale, gewerbliche oder private Kunden.
2022-07-15: Aus systemtechnischen Gründen neu vorgetragen: Satzungsänderung durch Beschluss der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg vom 11.11.2021 (mit Wirkung vom 01.01.2022) in folgenden Punkten: einleitende gesetzliche Grundlage, Präambel, § 2 Gegenstand und Kompetenz des Kommunalunternehmens, § 3 Organe des Kommunalunternehmens, § 4 Verwaltungsrat, § 5 Aufgaben des Verwaltungsrates, § 6 Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates, § 7 Vorstand, § 9 Wirtsschaftsfühurung, Wirtschaftsplan, § 14 Inkrafttreten.